Neuregelung für Streaming-Vergütung (aber nicht bei uns)
von Redaktion,
Anzeige
Die Vergütungen bei Streaming-Diensten sind bekanntermaßen ein Witz, und zwar ein wirklich schlechter. Das gilt nicht nur für den Musik-Platzhirsch Spotify, sondern durchweg für alle Plattformen. Seitens der Anbieter ist natürlich keine Besserung zu erwarten und auch Regelungen von anderer Seite konnten bislang nicht eingreifen. Im Mai brachte Frankreichs Kulturministerium ein Gesetz auf den Weg, dass den Musikern eine Mindestvergütung garantieren soll. Daran hat man seit 2016 (!) gearbeitet.
Anzeige
Die Pandemiezeit hat die Lage für die meisten Musiker dramatisch verschlechtert. Keine Konzerte, keine Clubnächte, keine Events = keine Einnahmen. Die Ausweichmöglichkeit des Streamings erwies sich als Zug nach Nirgendwo, denn von den lächerlich geringen Erlösen kann niemand seinen Lebensunterhalt bestreiten. In Frankreich will man das offenbar endlich ändern.
Der Kern der nun verabschiedeten Regelung besteht aus drei Punkten. Die Vereinbarung:
– garantiert Lizenzgebühren von über zehn Prozent, die auf der Grundlage der verschiedenen bestehenden wirtschaftlichen Produktionsmodelle berechnet werden.
– schafft ein Recht, systematisch einen Mindestvorschuss vom Erzeuger zu erheben.
– legt einen maximal zulässigen Satz und eine Dauer der Kürzung sowie das Prinzip eines Satzbonus im Falle eines signifikanten Erfolgs fest.*
(*übersetzt aus der Mitteilung des französischen Kulturministeriums)
Diese Reglung geht nicht gegen die Streaming-Anbieter vor, weil man hier wohl keine Erfolg versprechende Handhabe sieht, sondern nimmt die Musiklabels in die Pflicht, die für die Songs ihrer Künstler verantwortlich sind und in der Regel auch die Streaming-Portale bedienen. Im Umkehrschluss würde das allerdings auch bedeuten, das Musiker, die sich eigenverantwortlich vertreten, von der Regelung nicht profitieren. Für die Wahrnehmung derer Interessen wurde die Vereinigung FONPEPS gegründet.
Am Zustandekommen der Neuregelung waren mehrere Gewerkschaften (SNAM-CGT, SFA-CGT, F3C-CFDT, SNM-FO, SNACOPVA-CGC und SNAPSA-CGC), Arbeitgeberverbände (SNEP, UPFI, SMA) und Verwertungsgesellschaften (ADAMI, SPEDIDAM, SCPP und SPPF) beteiligt.
Mit Sicherheit wird damit die richtige Richtung eingeschlagen, doch ob dies ausreichen wird, muss die Zukunft zeigen. Ob auch in Deutschland eine solche Reglung kommen wird, ist momentan eher unwahrscheinlich, da hier die Musikerverbände keine genügend starke Position haben. Und gemessen an den Entscheidungen der Vergangenheit fehlt wohl auch der politische Wille. Es bleibt eher die Hoffnung, dass sich etwas auf EU-Ebene regt und dort geregelt wird.