VDT warnt vor Rückzahlungen: NRW definiert rückwirkend den Begriff Liquiditätsengpass
von Redaktion,
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In einem aktuellen Beitrag warnt der Verband Deutscher Tonmeister vor unerwarteten Rückzahlungen von Corona Soforthilfe im Falle einer finanziellen Überkompensation.
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Die Definition des Begriffs Liquiditätsengpass wurde nachträglich geliefert und gibt Anlass zu Spekulationen. So heißt es im exakten Wortlaut des verlinkten Dokuments: “Wenn im Förderzeitraum die Summe der Einnahmen größer ist, als die Summe der Ausgaben, liegt kein Liquiditätsengpass vor. Es handelt sich um einen Liquiditätsüberschuss (positiver Wert in Meldefeld 2). In diesem Fall ist die erhaltene Soforthilfe vollständig zurückzuzahlen.”
Betroffene sollten sich schon jetzt auf eine im schlimmsten Fall zum 31.12.2020 fällige Gesamtrückzahlung der erhaltenen Leistungen einstellen. Alle Details erfährst du im VDT-Blog!